Artenschutz

Artenschutzrechtliche Fragestellungen nehmen
in den Verfahren einen immer größeren Stellenwert ein.

Unser Leistungsspektrum zur Erarbeitung von Artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen umfasst: 

  • Ermittlung der prüfrelevanten Arten
  • Darstellung der für diese Arten relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens
  • Konzeption von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
  • Konzeption von Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (CEF Maßnahmen)
  • Artspezifische Prüfung der Verbotstatbestände
  • Darstellung der populationsbezogenen Voraussetzung für eine Artenschutzrechtliche Ausnahme
  • Konzeption von Maßnahmen zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes einer Population im Rahmen der Ausnahmegenehmigung (FCS Maßnahmen)